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Appler + WöhryImmobilien

Erben und Nachlass

Eine geerbte Immobilie ist selten nur eine Vermögensfrage. Wir übernehmen den Teil, der sich sachlich klären lässt — Wert, Unterlagen, Vermarktung — und sorgen dafür, dass mehrere Erben dieselben Zahlen vor sich haben.

Was am Anfang meistens fehlt

Wer eine Immobilie erbt, erbt in aller Regel auch eine Aktenlage: ein Haus, in dem seit Jahrzehnten niemand etwas verändert hat, Unterlagen, die niemand mehr zuordnen kann, und die Frage, was das Ganze eigentlich wert ist. Solange diese Frage offen ist, lässt sich weder etwas aufteilen noch etwas entscheiden — und in einer Erbengemeinschaft schon gar nicht.

Wir setzen genau dort an. Sie bekommen von uns eine belastbare Einschätzung des Verkehrswerts, wir beschaffen fehlende Objektunterlagen und helfen bei der Einholung des Energieausweises. Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere beruht — die Aufteilung unter den Erben ebenso wie ein möglicher Verkauf.

Wenn mehrere erben

Die häufigste Konstellation ist nicht der Alleinerbe, sondern die Erbengemeinschaft: Geschwister, oft an verschiedenen Orten, mit verschiedenen Vorstellungen und selten mit demselben Zeitplan. Was diese Situation regelmäßig festfährt, ist nicht der böse Wille, sondern der Verdacht, dass jemand anderes über bessere Zahlen verfügt.

  • Eine Bewertung, die alle Erben zur selben Zeit und im selben Wortlaut bekommen.
  • Regelmäßige Tätigkeitsberichte über Aktivitäten und Resonanz — nachvollziehbar für alle Beteiligten, nicht nur für den, der den Kontakt hält.
  • Auf Wunsch ein Bieter-Verfahren: Der Markt nennt den Preis, nicht einer der Erben. Das nimmt Diskussionen die Grundlage, die sonst über Monate laufen.
  • Ein Ansprechpartner für alle Seiten, statt einem, der für eine Seite spricht.

Was wir ausdrücklich nicht tun: Wir teilen keinen Nachlass auf, wir beraten nicht im Erbrecht und wir sagen Ihnen nicht, was das Finanzamt von Ihnen erwartet. Das gehört zum Notar, zum Rechtsanwalt und zum Steuerberater. Wir pflegen zu diesen Berufsgruppen seit Jahrzehnten Kontakte und stellen sie gerne her — entscheiden und verantworten müssen sie dort.

Wenn verkauft werden soll

Entscheiden sich die Erben für den Verkauf, ändert sich am Ablauf nichts gegenüber einem gewöhnlichen Verkauf — nur die Abstimmung ist aufwendiger, und das ist unsere Aufgabe, nicht Ihre. Marktanalyse, Aufnahmen, Exposé, Einzelbesichtigungen auch abends und am Wochenende, Kaufpreisverhandlung, Bonitätsprüfung des Käufers, Vorbereitung des Kaufvertrags, Begleitung zum Notar, Übergabe mit Protokoll. Der vollständige Leistungsumfang steht auf der Seite Service für Verkäufer.

Häufig steht vorher noch die Frage im Raum, ob sich eine Renovierung lohnt oder ob das Haus geräumt werden muss. Für beides haben wir ein Handwerker-Netzwerk und sagen Ihnen ehrlich, wo sich eine Investition im Preis wiederfindet und wo nicht.

Wenn nicht verkauft werden soll

Nicht jeder Erbfall endet mit einem Verkauf. Ein geerbtes Haus lässt sich vermieten, und für Miteigentümer ist eine laufende Miete manchmal die friedlichere Lösung als eine einmalige Auszahlung. Auch dafür ermitteln wir den Mietwert, suchen geprüfte Bewerber aus und erstellen einen rechtssicheren Mietvertrag — der Ablauf steht auf Service für Vermieter.

Und wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll, die ältere Generation aber weiterhin darin wohnt, ist die Immobilienverrentung der Weg, über den sich Kapital freimachen lässt, ohne dass jemand ausziehen muss.

Der erste Schritt kostet ein Telefonat

Wir sind seit 1962 in Ebersberg, inhabergeführt, unabhängig von Banken und Franchise — und wir haben in diesen Jahrzehnten genug Erbfälle begleitet, um zu wissen, dass Eile hier fast nie hilft. Rufen Sie an, schildern Sie die Lage. Eine erste Einschätzung bekommen Sie ohne Auftrag und ohne Kosten.

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Bahnhofstr. 4 · 85560 Ebersberg

Reden wir über Ihre Immobilie

Eine erste Einschätzung kostet Sie ein Telefonat. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Ihre Immobilie im heutigen Markt wert ist — und was wir dafür tun würden.