Bereits im Vorfeld können Sie einiges tun, um sich beim Vermieter oder Makler von Ihren Mitbewerbern abzuheben – und Ihre Chancen auf die Wunschimmobilie deutlich zu verbessern.
Hinweis: Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern den Ein- bzw. Auszug zu bestätigen. Mieter müssen sich innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Behörde ummelden. Das notwendige Formular (Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 Bundesmeldegesetz) erhalten Sie bei Ihrem Vermieter oder der zuständigen Gemeinde.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.